Wichtige Informationen, Formulare und Links

FAQ
An dieser Stelle finde Sie wichtige Hinweise rund um Steuerklassen, Lohn- und Finanzbuchhaltung Buchhaltung sowie digitale Möglichkeiten zur Bearbeitung.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an mich wenden!
Häufig gestellte Fragen
Es gibt die folgenden Steuerklassen:
Steuerklasse I für Alleinstehende ohne Kinder
Steuerklasse II für Alleinerziehende
Steuerklassen III/V und IV/IV für Ehegatten
Steuerklasse VI für Steuerpflichte mit mehreren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen
Im Falle einer Hochzeit erhält das zuständige Finanzamt automatisch eine Mitteilung des Standesamtes. Die Steuerklassen beider Ehepartner werden dann automatisch vom Finanzamt auf IV/IV festgelegt. Ist die Steuerklassenkombination III/V gewünscht, muss diese über ein separates Formular beantragt werden. Wenden Sie sich hierzu gerne an uns.
Den Wechsel auf Steuerklasse II können Sie über ein separates Formular beantragen. Wenden Sie sich hierzu gerne an uns.
Sie können mehrmals im Jahr Ihre Steuerklasse wechseln. Die neue Steuerklasse wird in der Regel im Folgemonat der Antragstellung gültig und automatisch vom Finanzamt an Ihren Arbeitgeber übermittelt.
Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten? Eine Checkliste zur Prüfung auf Vollständigkeit der Angaben finden Sie hier:
Sie haben Geschäftsfreunde zum Essen eingeladen? Denken Sie daran den Bewirtungsbeleg auszufüllen:
Erstmalige Einstellung von Mitarbeitern:
Wenn Sie Mitarbeiter einstellen möchten, benötigen Sie zunächst eine Betriebsnummer. Diese wird Ihnen von der Agentur für Arbeit zugeteilt. Den Link zum online Antrag der Betriebsnummer finden Sie hier. Beachten Sie, dass Sie für den Antrag Ihre von der Berufsgenossenschaft zugeteilte Unternehmensnummer benötigen.
Hilfreiche Dokumente zur Einstellung neuer Arbeitnehmer:
Steuerbegünstigte Zuwendungen an Mitarbeiter:
Für die Frage welche steuerbegünstigte Zuwendungen an Ihre Mitarbeiter möglich sind, wenden Sie sich gerne direkt an uns.
Sie möchten sich selbständig machen?
Hierfür bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Zusammenfassung als Starthilfe. Weitere Hilfe finden Sie auch auf der Hilfeseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Sie haben Ihr Gewerbe neu gegründet?
Dann benötigt das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von Ihnen. Wenden Sie sich hierzu gerne an uns.
Sie haben Geschäftsbeziehungen zum Ausland?
Dann benötigen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese kann über das Onlineformular des Bundeszentralamtes für Steuern beantragen werden. Sofern Ihnen bereits eine USt-ID zugeteilt wurde, können Sie sich diese über das Formular erneut zusenden lassen.
Wer ein Unternehmen eröffnet, ist verpflichtet sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Näheres hierzu, sowie eine Liste der Berufsgenossenschaften finden Sie hier.
